Das Gefahrzeichen mit dem Zusatz "Vorfahrt geändert" sagt NICHTS über die konkrete Vorfahrtssituation aus und ordnet auch keine Vorfahrtssituation an.
Das Zeichen "Vorfahrt geändert" ist ein Zusatzzeichen und hat damit nach § 39 Abs. 2 StVO lediglich hinweisende, nicht aber vorschriftsentfaltende Wirkung.
Insbesondere hebt das ZZ "Vorfahrt geändert" keine Vorfahrtstraße auf (es heißt nicht, daß die Vorfahrt anders geregelt ist als im vorigen Verlauf der Straße, sondern ist im zeitlichen Bezug zu sehen: "An der nächsten Einmündung war die Vorfahrt früher mal anders geregelt"); das kann nur VZ 307 (und alle negativen Vorfahrtszeichen).
Die Kombination aus Gefahrzeichen und ZZ "Vorfahrt geändert" weißt also lediglich auf eine geänderte Vorfahrtssituation und damit verbundene Gefahren hin.
Es kann auch auf einer neuerdings bevorrechtigten Straße stehen.
Primär richtet es sich natürlich an Ortskundige, die nicht im Rausch der Gewohnheit über ein neues Stoppschild brettern sollen.
Es kann sich aber auch an alle Verkehrsteilnehmer richten, die gerade mit Fahrern der eben genannten Kategorie zu rechnen haben.
Das Zeichen sagt also genau das, was drauf steht: "Die Vorfahrt wurde hier geändert". Es sagt nicht mehr, aber auch nicht weniger.
mfG
Kwazulu