Wozu darf man die Lichthupe benutzen?
Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:
- Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.
- Um das Ãberholen anzukündigen, aber nur auÃerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der LandstraÃe nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Ãberholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.
Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.
Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut BuÃgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.
ZUM LINKS-BLINKEN:
Das Blinken beim Ãberholen ist in § 5 Abs. 4a StVO geregelt: >[Zitat:] "Das Ausscheren zum Ãberholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Damit sollte doch eigentlich alles Wesentliche gesagt sein.
§ 5 Abs. 5 StVO (>[Zitat:] "AuÃerhalb geschlossener Ortschaften darf das Ãberholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden" darf in keinem Fall so extensiv ausgelegt werden, dass man dabei auf der Hupe, dem Blinker oder dem Fahr-/Fernlicht "stehenbleibt".
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-42090!2003