Frage:
Lichthupe auf der Autobahn erlaubt?
Feroc
2007-10-24 03:17:56 UTC
Mir geht es eigentlich um folgendes: Wie darf ich einen Autofahrer auf der Autobahn darauf hinweisen, das er mich behindert?

Beispiel: Er fährt mit 120km/h auf der linken Spur, obwohl die rechte Spur frei ist und ich gerne schneller fahren würde. Darf ich eine Lichthupe geben, wenn ich genügend Abstand zu ihm habe?
Sechszehn antworten:
Mel L
2007-10-24 03:27:29 UTC
Ich habe letztens im Tv gesehen.....Irrtümer im Stassenverkehr:Lichhupe erlaubt?



Ja, solange der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wird und man deutlich schneller ist als der Vorfahrende, darf man von weitem mit Lichthupe ankündigen, dass man da vorbei möchte.



Allerdings nicht das dichte Auffahren ,Hupen und "Lichthupengewitter"...das wäre dann Nötigung.
conny
2007-10-24 10:25:14 UTC
guck mal auf die Seite:

http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php
RL
2007-10-24 10:31:48 UTC
Wozu darf man die Lichthupe benutzen?



Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:



- Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.



- Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.



Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.



Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.



ZUM LINKS-BLINKEN:



Das Blinken beim Überholen ist in § 5 Abs. 4a StVO geregelt: >[Zitat:] "Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."



Damit sollte doch eigentlich alles Wesentliche gesagt sein.



§ 5 Abs. 5 StVO (>[Zitat:] "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden" darf in keinem Fall so extensiv ausgelegt werden, dass man dabei auf der Hupe, dem Blinker oder dem Fahr-/Fernlicht "stehenbleibt".



http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-42090!2003
anonymous
2007-10-24 10:21:03 UTC
Bei genügend Abstand - aber auch nur, wenn kein Dauerblinken eingesetzt wird. Sonst ist es Nötigung.
snowbel1183
2007-10-24 10:42:14 UTC
Das was du im Beispielangegeben hast ist nicht erlaubt und kann sogar mit 40 Euro bestraft werden. Du darfst den Fahrer mit kurzem aufleuchten der Lichthupe, kurzem aufhupen oder kurzem Linksblinken darauf aufmerksam machen, dass er sich falcsh verhält und und gern vorbei möchtest. Verboten wäre jedoch wenn du Dauer Hupe oder Lichthupe betätigen würdest- das wäre nämlich Belästigung und ebenfalls strafbar.



Hat zumindest der Fahrlehrer meines Exfreundes gesagt.
molli_c22
2007-10-24 10:27:41 UTC
Die lichthupe und die warnhupe ist außerorts erlaubt um die Überholabsicht anzuzeigen.

Daueraufblendlicht und drängeln solltest du wirklich vermeiden, denn das ist Nötigung und wird doch ziemlich gut bestraft!
Lucius T Fowler
2007-10-24 10:33:13 UTC
Du darfst KURZ links blinken, und KURZ die Lichthupe betätigen. Dabei darfst Du allerdings NICHT den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschreiten. Du darfst auf keinen Fall den Blinker dauernd anlassen, oder ein Lichtgewitter veranstalten, oder bis auf die Stoßstange auffahren: Das ist Nötigung und ziemlich strafbar. Gegen einen KURZEN Hinweis, der Deine Überholabsicht andeutet, ist allerdings nichts einzuwenden.
Lady C
2007-10-24 10:33:10 UTC
Die Lichthupe ist eine Vorrichtung, mit der man die Fernscheinwerfer bzw. den Glühfaden des Fernlichts an Kraftfahrzeugen aktivieren kann, um damit zu Blinken, d.h. einen kurzen Lichtimpuls zu erzeugen.



In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:



* außerorts, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen (§ 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.)

* wenn man sich oder andere gefährdet sieht - (§ 16 (1) Nr. 2 StVO)



Verbotene Einsatzmöglichkeiten der Lichthupe [Bearbeiten]



* Gruß eines entgegenkommenden Freundes oder Bekannten

* Warnung vor einer von der Polizei aufgestellten Radarfalle

* Beim Überholvorgang eines LKW auf der Autobahn dem überholenden Fahrzeug anzuzeigen, dass es weit genug überholt hat, um nun wieder auf die rechte Spur zu fahren (in der Regel bedankt sich der überholende LKW danach mit wechselseitigem Blinker)

* Gewähren der Vorfahrt bei Hindernissen, Engpässen oder an Kreuzungen (freundliche "Geste")
anonymous
2007-10-24 10:24:04 UTC
du darfst garnichts machen, ob kurz oder lang.

musst schon warten bis er platz macht.

hast dahin keine legalen möglichkeiten!



1/10 das will ich sehen!



sollte dich aber einer anzeigen wegen nötigung, dann beweis du erstmal das es keine war, da hilft dir auch nicht der link!

dann kannst du auch nicht auf irgendwas verweisen, dann wirst du zahlen!
anonymous
2007-10-24 10:23:22 UTC
Die Lichthupe am Fahrzeug ist dafür da, dem vorausfahrendem anzuzeigen dass man gerne überholen möchte. Sie keine andere Funktion im normalem Straßenverkehr
Berni
2007-10-24 14:25:17 UTC
Du darfst schlicht g a r n i c h t s ! Solltest du zu einem deiner

beschriebenen Mittel greifen, darfst du kräftig bezahlen falls

die Polizei Zeuge deiner Aktion wird oder du eine Anzeige bekommst.

Weder blinken auf der Überholspur noch die Lichthupe sind auf der Autobahn erlaubt.

Die Lichthupe darf nur im äußersten Notfall auf der Autobahn

zur Warnung eingesetzt werden.
Mu6
2007-10-24 12:40:25 UTC
Grundsätzlich ist Lichthupe nicht erlaubt, erst recht nicht einfach mit Aufblendlicht hinbter drein zu fahren.

Das Überholsignal das erlaubt ist wäre den Blinker Links zu benutzen.



Alles andere wird u.U. von Gerichten als Nötigung angesehen. Wobei auch dir die Klage auf Nötigung zusteht, wenn der Vorfahrer das Rechtsfahrgebot "heftig" missachtet, kannst du den anzeigen.
Cee
2007-10-24 10:30:06 UTC
NEIN. Verboten. Ebenso wie die akustische Hupe bei Behinderung. Du darfst aber gerne links blinken, als Hinweis - nur nicht in Verbindung mit dichtem Auffahren: das ist Drängeln und somit Nötigung
mikebaer2003
2007-10-24 10:34:48 UTC
Also ich bin Kurierfahrer und wenn ich auf der autobahn am überholen bin und dann kommt da so ein proll angerast und macht mit der lichthupe seine morse zeichen das er es eilig hatt dann sieht der nur 2 bremslichter aufleuchten (nicht die feine englische art) aber muss sein. das was er macht ist pure nötigung und wird nicht grad harmlos bestraft. in meinen augen gehören drängler von der strasse. (nochmal prüfung machen) ein bekannter von mir ist wegen so einem ***** gestorben!!!
Gnurpel
2007-10-24 10:34:40 UTC
So blöd die Situation auch ist, aber die Lichthupe darf man nur bei drohender Gefahr anwenden. Also, Finger davon.
anonymous
2007-10-24 10:22:34 UTC
Nein natürlich nicht denn das könnte den anderen Fahrer blenden und so Unfälle provozieren!!!!!!!!!!!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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