wir haben hier "immer noch eine etwa 5 Kilometer lange Landstraße. Fährt man durch die letzte Kurve in die Gerade, sieht bei Dunkelheit den Gegenverkehr in 5Km Entfernung. Ich fahre dann locker mit Fernllicht weiter es geht schließlich durch einen Wald , und bald ist Hirschbrunft. Ich sehe die Tierchen gerne so früh wie möglich.
Wie weit entfernt vor dem Entgegenkommenden Fahrzeug muß man Fernlicht wegnehmen.
Antworten wie "damit
nicht geblendet wird" könnt ihr euch sparen- da man ja nicht weiß wie Lichtempfindlich besagter Lenker/In ist. Gibt es eine handfeste gestzl. Regelung
?