Frage:
Hat man eigentlich auch Vorfahrt aus einer vorfahrtsberechtigten Strasse, wenn man rückwärts heraus fährt?
doaktiv
2006-08-17 22:06:37 UTC
Hat man eigentlich auch Vorfahrt aus einer vorfahrtsberechtigten Strasse, wenn man rückwärts heraus fährt?
Zwölf antworten:
Mu6
2006-08-17 23:34:29 UTC
Nein





Da man ja entweder auf der "Richtigen Seite" entgegen dem dortigen Verkehrsfluss fährt oder auf der "Falschen Seite falschherum" liegt grobe Fahlässigkeit & Vorsatz vor- das ist § 1 Stvo und wird nicht mit Vorfahrt belohnt, insbesonders an einer Kreuzung ist von Verkehrsgefährdung auszugehen. !
tradorus
2006-08-17 22:41:36 UTC
Wer rückwärts aus einem Grundstück herausfährt, hat eine besonders hohe Sorgfaltspflicht gegenüber dem fließenden Verkehr. Trotzdem sind Fälle denkbar, wo bei einer Kollision nur eine geringe Mithaftung angenommen wird. Das geht aus einem Urteil des LG Hannover hervor. In dem konkreten Fall war ein VW Golf aus einer Garageneinfahrt rückwärts herausgefahren und stand quer mit der halben Fahrzeuglänge auf der Straße, als ein anderer Wagen kam und ungebremst in den VW hineinfuhr. Der Mann gab dem Ausfahrenden die Schuld und wollte den Schaden an seinem Auto voll ersetzt haben. Anders das Landgericht: Er hätte problemlos mit seinem Wagen an dem Golf vorbeifahren können. Zwei Drittel seines Schadens trägt er daher selbst (AZ: 10 S 4/02).



So vermute ich mal wird es auch mit dem Rückwärtsfahren aus einer Vorfahrtsstrasse aussehen.
Tino
2006-08-17 22:43:41 UTC
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat der Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.



(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.



Hier steht nicht das man vorwärts fahren muß, um Vorfahrt zu haben.



Und wie soll man bei einem Panzer auch schon erkennen, ob er vorwärts oder rückwärts fährt? Je nachdem in welche Richtung er sein Rohr ausgerichtet hat?
ceogero
2006-08-19 01:24:05 UTC
Na klar, aber nicht in Irland, da hat nur der Vorfahrt, der mehr PS (in Deutschland KW) hat
klever
2006-08-18 12:41:44 UTC
ja
botinius
2006-08-18 01:40:05 UTC
ja
fotozauber
2006-08-17 23:00:01 UTC
Die Fragestellung ist ja leicht verwirrend.

Ich weiss wirklich nicht wie das funktionieren soll.

Wie kann ich Vorfahrt haben AUS einer vorfahrtsberechtigten Strasse, wenn man rückwärts HERAUS fährt?



Generell.

Auf einer Vorfahrtsstrasse habe ich immer Vorfahrt unabhängig davon, ob ich rückwärts oder vorwärts fahre, vorausgesetzt ich fahre auf der richtigen Strassenseite.
karlkiste
2006-08-17 22:39:48 UTC
Die Vorfahrtsregeln hängen nicht davon ab, wo der Fahrer sitzt, oder ob sein Sitz anders herum montiert ist. Du hast also Vorfahrt.

Natürlich ist es im Rückwärtsgang etwas schwieriger, die Kreuzung zügig zu überqueren, aber dieses Problem hat mit der Vorfahrt erstmal nichts zu tun.
Nicole
2006-08-17 22:37:57 UTC
Ich glaube nicht,weil man fährt ja nur rückwärts um zu drehen,einzuparcken...Man fahrt ja keine ganze Strecke rückwärts und deshalb denke ich das man keine Vorfahrt hat.
stine
2006-08-17 22:33:57 UTC
nööö
anna
2006-08-17 22:27:38 UTC
Ja
anonymous
2006-08-17 22:19:05 UTC
ja


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...