Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, Anzeige zu erstatten. Ob es im Endeffekt etwas bringt, hängt natürlich von den Beweisen ab. Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird die Sache im allgemeinen eingestellt, aber wenn er das häufiger macht und evtl. auch andere eine Anzeige erstatten, ist es zumindest ein Indiz dafür, daß es sich um ein permanentes Fehlverhalten handelt und es kein einmaliges Versehen war.
Leider ist es bei derartigen Verkehrsverstößen schwierig, jemandem etwas nachzuweisen, wenn die Polizei es nicht zufällig beobachtet oder am besten sogar aufgezeichnet hat. Daß mögliche Mitfahrer eher Deine Aussage bestätigen als Dir zu widersprechen, wissen auch die Polizei und Staatanwaltschaft und einem guten Anwalt könnte es gelingen, die Aussagen anzuzweifeln. Zumal der einzuhaltende Abstand von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt und die subjektive Wahrnehmung nicht unbedingt mit der tatsächlichen Geschwindigkeit übereinstimmen muß. Da wird es schwierig, Abstand und Geschwindigkeit genau zu bestimmen.
Aber es ist immer besser, überhaupt eine Anzeige zu machen als von vornherein zu sagen, daß es sowieso nichts bringt. Wenn alle so denken, wird irgendwann gar nichts mehr angezeigt und man muß kaum noch etwas befürchten, wenn man sich benimmt wie der letzte Mensch und dadurch andere gefährdet.
Mal die Bremse anzutippen, so daß die Bremsleuchten kurz angehen, um den Hintermann daran zu erinnern, etwas mehr Abstand zu halten, kannst Du versuchen. Manchmal bringt das zumindest in der konkreten Situation etwas. Eine grundlose Vollbremsung würde ich aber nicht hinlegen - wenn es dabei zu einem Unfall kommt, kann es passieren, daß Du die Schuld bekommst. Der "Grundsatz": »Wer auffährt, hat Schuld«, gilt nämlich nicht, wenn der Unfall vom Vorausfahrenden mehr oder weniger provoziert wurde und es keinen Grund für plötzliches Abbremsen gab. Und wenn, dann sage wenigstes, ein Kind wäre auf die Straße gelaufen (und danach weggerannt) . Wenn es nämlich "nur" eine Katze gewesen sein soll, kann man bei einer unverhältnismäßigen Reaktion auch schnell mal eine (Mit-)Schuld an dem Unfall bekommen. Vor dem Gesetz gelten Tiere leider als Sache und einen Unfall mit erheblichem Sachschaden und ggf. verletzten Menschen zu riskieren, nur um eine Katze zu retten, die bei einem Aufprall keinen nennenswerten Schaden angerichtet hätte, kann da als unverhältnismäßig gewertet werden. Da ist dann wieder die Frage: Kannst Du den zu geringen Abstand des Folgenden nachweisen oder kann er Dir nachweisen, unvermittelt stark gebremst zu haben? Wenn beides nicht der Fall ist, könnte das auf eine Teilschuld für beide hinauslaufen.