Die Antwort von Mike K ist fast richtig. Noch nicht überall sind die Fußgängerampeln mit 2 roten Lichtkammern ausgerüstet, aber die neueren werden fast generell so gebaut.
Eine Ausnahme bilden ALLE Fußgängerampeln in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). Sie haben nämlich die Farbfolge ROT - GELB - GRÜN.
Und die Ampeln für Fahrzeuge sind FAST weltweit einheitlich, aber es gibt eine historische Kuriosität aus China, nachzulesen auf der Seite
http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/EBF690B807E88F42C1256F57004366B4?Open&setprintmode
von der Gewerkschaft der Polizei. Ganz unten auf der Seite kann man entdecken, dass zu Maos Zeiten die Bedeutung der Farben ROT und GRÜN vertauscht war!!!
Auf der Seite
http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtzeichenanlage
steht noch viel mehr über unterschiedliche Formen von Ampeln weltweit. Sie sind ja eben nicht so wirklich einheitlich.
Die Sichtbarkeit für sehbehinderte Menschen ist bei Fußgängerampeln nur ein Aspekt. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Grund: Jede Glühlampe hat eine begrenzte Lebensdauer, sie brennt nach einer gewissen Betriebsstundenzahl durch. Wenn nun 2 Glühbirnen vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass beide gleichzeitig ausfallen, äußerst gering. So bleibt in der Regel zumindest eins der so wichtigen roten Signale funktionstüchtig.
Übrigens kann jeder etwas für die Sicherheit tun und defekte Lampen an Ampeln der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung melden (bzw. wenn man die Telefonnummer nicht weiß, auch der Polizei, aber die muss dann ja auch die Stadt- bzw. Kreisverwaltung anrufen, damit ein Reparaturdienst kommt).
Dazu ist die exakte Ortsangabe mit Straßennamen notwendig, außerdem ist der betreffende Ampelmast meist zusätzlich mit einer Nummer markiert.
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