Frage:
Sicherheitsgurt kurz gelöst?
renmechs
2011-01-02 07:36:48 UTC
Ich habe während der Fahrt kurz (nur einige Sekunden) meinen Sicherheitsgurt gelöst, um einen Zettel aus meiner Hosentasche zu nehmen. Dabei wurde ich von der Polizei beobachtet und einige Minuten später, als ich schon längst wieder angeschnallt war, von 2 Kollegen angehalten, die wohl über Funk benachrichtigt worden sind. Den Zettel hatte ich als "Beweis" noch in der Hand. Für dieses "Vergehen" soll ich nun 30 Euro Verwarngeld zahlen. Ich habe bereits eine Einlassung abgegeben, der jedoch nicht stattgegeben wurde. Wer hat Erfahrung, ob es Sinn macht, dagegen anzugehen?
Fünf antworten:
anonymous
2011-01-02 07:42:35 UTC
Mit dem Gurt ist es wie mit der Schwangerschaft: ja oder nein - Gurt an oder nicht an.
Steini Platte
2011-01-02 15:44:30 UTC
Fahren ohne Gurt wird in Deutschland - wenn Du erwischt wirst - mit 30€ Verwarnung geahnet.

Es spielt keine Rolle, ob und warum Du ihn gelöst hast.



Zettel in der Hand ist kein Beweis, Fakt ist, dass Du erwischt wurdest.

Wenn Du im Haltverbot stehen bleibst, bist Du auch "dabei", selbst, wenn Du nur nach dem Weg gefragt hast.



Zahle die 30€ und lege keinen Widerspruch ein. Es hilft nix und wird nur noch viel teurer!
august 87
2011-01-02 22:43:26 UTC
das spielt überhaupt keine rolle ob du ihn nur kurz gelöst hast,fakt ist das sie dich erwischt haben und du die 30euro bezahlen musst.Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als es schnellst möglich zu bezahlen oder willst du das es teurer wird.Da kannst du auch nicht gegen an gehen das ist leider so.
Zeus the Anonymous
2011-01-02 15:58:06 UTC
Nach der Straßenverkehrsordnung § 21a müssen Sicherheitsgurte immer angelegt sein - egal was man gerade macht. Das gilt nicht für:

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,

2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder

Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen

müssen,

3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste

zugelassen ist,

5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders

betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein

Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t

beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Sandra
2011-01-02 15:57:40 UTC
da fällt mir spontan etwas ein. "ich bin nur schnell über die rote Ampel gegangen weil ich drüben einen Bekannten entdeckt hatte"-schon krachte es.Bin ich trotzdem Schuld?denn eigentlich gehe ich nie bei rot."Und wenn man zu schnell gefahren ist und erwischt wurde gibt es ganze Ausredenlisten,die die Polizei sicherlich erzählen könnte.Was ich sagen will,im grunde bist du eben dabei erwischt worden das du nicht angeschnallt warst.Und das ist ein Fakt.Und nur der zählt.Und anders kann es ja auch gar nicht laufen.Sonst würde jeder mit ner dummen Ausrede kommen,warum er nicht angeschnallt war und das er nur ganz kurz telefoniert hat usw.Und ganz ehrlich,wenn man Auto fährt,sollte man nicht in seiner Tasche nach irgendwelchen Zetteln suchen(vielleicht auch noch nach einer Telefonnummer um gleich noch zu telefonieren?).Durch solche und andere Aktionen knallt es schließlich tagtäglich auf unseren Straßen.Dummheit muß nunmal bestraft werden.Jeder weiß was erlaubt ist und was nicht und wenn man dabei erwischt wurde ist es eben so.Wem von uns ist es schließlich nicht schon so oder ähnlich ergangen ?Dann trage auch die Verantwortung und handle wie ein Mann und stehe zu deinen Handlungen.Anstatt dich da so rauszuwinden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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