Frage:
Weihnachtsbaumbeleuchtung total...........?
Mu6
2006-08-09 09:57:53 UTC
hat mein neues Auto, so empfinde ich das jedenfalls, werde auch des öfteren "angeblinkt" deswegen.
Zur Frage-
wir haben hier eine ca. 8 Km lange Landstraße immer geradeaus, von Westen her kommt nach einem Kilometer eine ebenso gerade ,ca. 800 m lange Dorfdurchfahrt, danach der Rest von der Gerade. Im Grunde ist die komplette Strecke einzusehen. Ich fahre da oft Nachts entlang mit Fernlicht, sofern kein Gegenverkehr ist. Wenn aber Gegenverkehr kommt, wann muß ich abblenden, wie nah darf ich den herankommen lassen bevor ich auf Normallicht umschalten muß, insbesondere bei dieser Strecke mit Wildwechsel ist m.E. Fernlicht (solang wie erlaubt) sehr nötig.
Sechs antworten:
uweorka
2006-08-09 15:19:07 UTC
Sobald du zwei Lichter siehst -

vom Gegenverkehr

oder vom Vorrausfahrenden

solltest du sofort abblenden -

in einer schlecht beleuchteten Ortsdurchfahrt

darfst du auch mit Fernlicht fahren -

bitte blende aber auch keine entgegenkommenden Fußgänger

Fahrzeuge von der Seite brauchst du nicht beachten



wegen dem Wildwechsel

schlage eurer Gemeinde vor , an der Randbebauung

Bäume - Sträucher -

Reflektoren anzubringen -

oder

hängt selber Alufolie in die Zweige -

alles was blinkt wenn Scheinwerfer

draufleuchten



wir haben hier im Allgäu dadurch einen

Wildunfall-Rüchgang von über 70 %
karlkiste
2006-08-09 11:35:40 UTC
Korrektur zu Norbert: Fernlicht ist verboten, wenn Gegenverkehr geblendet werden kann, oder bei ausreichender, durchgehender Beleuchtung. Ob im Ort oder Außerhalb ist egal, wenn keine oder nur wenige Straßenlampen an sind, darf man auch im Ort mit Fernlicht fahren.



Dank an derliebe, als ich meinen Führerschein gemacht habe, durfte man Nebelscheinwerfer noch jederzeit benutzen, das ist inzwischen tatsächlich nur noch bei schlechter Sicht erlaubt.
mister unbenannt
2006-08-09 10:11:50 UTC
sobald du weisst das da wer kommt fernlicht aus ,,, und ausserdem ortsdurchfarht? innerorts fernlicht nicht erlaubt,,, und du kannst sehen wenn der andere kommt ,versuchs mal mit nebelleuchten , die können anbleiben
lustigtrockendunkelhaarig
2006-08-11 10:12:26 UTC
Sobald ich ein entgegenkommendes Fahrzeug erkenne blende ich ab. hat sich soch keiner darüber beschwert.
derliebe1611
2006-08-09 13:47:46 UTC
Du solltest abblenden, so bald du den gegenverkehr siehst, richtig ist auch, dass du auch innerhalb geschlossener Ortschaften mit Ferlicht fahren darfst, wenn die künstliche Beleuchtung nicht ausreichend ist und niemand geblendet wird. Zu den nebelscheinwerfern sei gesagt, das die laut § 17 StVO nur unter schlechten Sichtbedingungen eingeschaltet werden dürfen, der Kommentar dazu sagt, dass schlechte Sichtbehinderungen lediglich Nebel, starker Regen oder Schneefal sind und sonst keine.
anonymous
2006-08-09 10:05:00 UTC
Sobald es zu einer Blendung kommen könnte musst du auf Ablendlicht umschalten, soviel ich weiß gibt es keine konkrete Entfernung ab der du abblenden musst.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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