Frage:
An Experten im Straßenverkehr?
anonymous
2009-01-22 13:38:08 UTC
Moin,

wenn ein Schild vorschreibt, -30- oder 50- ,ist ja egal, gilt dass dann nur bis eine Straße einmündet?

Also ich mein, wenn nach der Einmündung kein neues Schild da steht, dann gilt innerorts ganz normal 50 bzw. außerorts 100?


Danke
Elf antworten:
Big Tom
2009-01-26 05:40:25 UTC
1. Wenn es dur entsprechendes Child augehoben wird.

2. die Strecke endet.

3. durch eine andere Geschwindigkeitsvorschrift aufgehoben wird

4. Aufhebung durch Streckenvorgabe (Zusatzschild)
anonymous
2009-01-22 22:52:47 UTC
du hast vollkommen recht. eine begrenzung gilt immer nur bis zur nächsten kreuzung, oder einmündung. Höchstens es steht nach der Kreuzung ein neues Begrenzungsschild da. ist ja auch insofern logisch, dass der vielleicht gerade von der Seitenstraße auf deine Straße fährt wissen muss wie schnell erfahren darf... nur auf Autobahnen gilt diese Regelung nicht!
Belfalas
2009-01-22 22:22:05 UTC
Ja!

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt tatsächlich (außer Zone-30, die gilt solange, bis sie mit dem entsprechenden Zeichen aufgehoben wird) nur bis zur nächsten Einmündung, sofern die Anweisung nach der Einmündung nicht wiederholt wird.



Ich zitiere aus einem Gerichtsurteil:

"Geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung muss nach Einmündung wiederholt werden

StVO §§ 3 Absatz 2 Nr. 1, 39 Absatz 3; Verkehrszeichen Nr. 274, 278 der StVO"



Und mal ehrlich, was ist mit denjenigen Autofahrern, die aus einer solchen Einmündung dann auf Deiner Straße weiterfahren? Dürfen die dann 100 und Du musst weiter 70, weil das Schild vor 5 km da stand? xP
Björn D
2009-01-23 19:23:28 UTC
Eine Geschwindigkeits Beschränkung 30/50 etc. mit rotem Rand rum ist ein Streckenverbot. Streckenverbote werden laut STVO (Straßenverkehrsordnung) nur durch andere Streckenverbote, Phantomzeichen mit und ohne Zahl drin stehend und in Verbindung mit einem Gefahrzeichen(beides an einem Mast befestigt, wenn sich zweifelsfrei erkennen läßt das die Gefahr vorbei ist) aufgehoben. Sie werden nicht durch eine Kreuzung oder Einmündung aufgehoben, wenn man auf der Straße weiter fährt. Das sie nach jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden müssen wenn die Geschwindigkeit weiter gelten soll steht in der Verwaltungsvorschrift die ist aber nicht für Autofahrer sondern für die Behörde die die VZ aufstellt bzw es anordnet. Wir fahren aber nach STVO also gilt die Geschwindigkeit so lange bis sie durch eins der oben genannten aufgehoben wird oder du die Straße verläßt. Es gibt sicherlich Gerichtsurteile wie in einer anderen Antwort beschrieben aber das ist sicherlich eher die Ausnahme es sich auch um ein extrem Fall handelt. Geht es nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung (man hat dich geblitzt) wirst du wahrscheinlich zahlen müssen oder wenn sie zu hoch ist zu Fuß gehen müssen. Also immer an die Geschwindigkeit halten die im roten Kreis steht es sei denn eine der genannten Aufhebungen trift zu. So steht es in der STVO und danach muß sich der Autofahrer in unserem Lande halten.
anonymous
2009-01-23 15:16:34 UTC
Jede Begrenzung oder Verbot ( Geschwindigkeit, Hupen, Park- oder Halteverbot ) muß nach jeder Kreuzung, Auffahrt oder Einmündung erneut angezeigt werden.

Ein Grund, wehalb es solch einen Schilderwald in Städten, auf Landstraßen und Autobahnen gibt.
Elisabeth
2009-01-26 13:37:29 UTC
Ja du hast Recht.
Schwarzseherin
2009-01-23 15:09:52 UTC
Wenn Schilder (auch Parkverbote) die ganze Straße entlang gelten würden, warum steht dann an jeder Kreuzung das selbe Schild nochmal wiederholt und in einer xy-Zone steht nur am Anfang und am Ende so ein Schild?!



Und das, liebe Männer, müsst ihr euch von einer Frau erklären lassen!?



Logik ist eigentlich eine tolle Sache, aber abschreiben fällt den meisten anscheinend leichter.
?
2009-01-22 21:44:58 UTC
Nein, es gilt auf der ganzen Straße 50/30 km/h, es sei denn, es kommt ein Ortschild, bzw. das Du den Ort gerade verläßt. Wenn Du auf eine Straße fahrst/einmündest, so wie Du schreibst, dann gelten die neuen Geschwindigkeitsverordnungen von dieser Straße, auf der Du dann fährst !
hotti67
2009-01-22 21:43:46 UTC
nein ist nicht egal, solange diese schild 30 nicht aufgehoben wird, gilt es...normalerweise wird es immer aufgehoben....
Morrighan
2009-01-23 09:12:54 UTC
Kommt auf die Art der "Einmündung" an. Wenn irgendwo 30 ist, und die Straße kreuzt sich mit einer anderen Straße wo auch 30 ist, dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung weiter.



Wenn du in einer Straße mit 30 fährst, und die kreuzt sich mit einer normalen Vorfahrtsstraße, du fährst aber weiter geradeaus und nicht in die Vorfahrtsstraße ein, dann gilt für dich ab da wieder 50, da man das Schild für die Einbiegenden aus der Vorfahrtsstraße hätte wiederholen müssen - für die hätte das ja eine Änderung in der Geschwindigkeit bedeutet.



Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.
Lucy Nguyen
2009-01-22 21:46:36 UTC
es können so viele Strecken einmünden wie wollen, es bleibt bei der

Beschränkung des letzten Schildes solange bis ein neues Schild kommt.

Wenn eine Strasse in die Strasse mit der Beschränkung einmündet müsste eigentlich auch dort die Geschwindigkeitsbeschränkung

angegeben sein sofern sie nicht anderwertig vorgegeben ist ( z.B. im

Ort 50km/h )


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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