Was passiert einem Autofahrer der einen SANKA mit Blaulicht und Martinshorn außerhalb der Ortsschaft überholt
capelloromanum
2006-06-23 02:39:42 UTC
Was passiert einem Autofahrer der einen SANKA mit Blaulicht und Martinshorn außerhalb der Ortsschaft überholt
Zehn antworten:
Yiik
2006-06-23 02:55:41 UTC
Nichts, wenn er nicht
- schneller als erlaubt fährt
- Überholverbot mißachtet
- drängelt, nötigt oder sonst die Verkehrsregeln mißachtet.
Es gibt keine Regel, die besagt, dass man einen Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht nicht überholen darf.
anonymous
2006-06-24 07:00:19 UTC
Vor dem überholen konnte der Autofahrar den SANKRA
( Sanitätskraftwagen) durch die Frontschbe sehen. Danach im Rückspiegel. Aber es ist schon ganz schön schwer einen SANKRA mit Blaulicht und Martinshorn zu überholen. Ich würde dazu eine Auto oder Motorrad benutzen. Das ist deutlich einfacher und geht auch schneller :-)
Mu6
2006-06-24 05:19:33 UTC
Wenn die allgemeinen Straßenverkehrsregeln eingehalten werden ,beachten des Gegenverkehrs, Tempolimits, überholverbot ist das rein rechtlich OK.
Wenn man das also macht zeigt es das man als Verkehrsteilnehmer unglaublich blöd ist. Weil die Jungs mit Tute und BLAU, brettern über die nächte Kreuzung- sofern sie von vorgenanntem Teilnehmer nicht behindert werden. Leider fehlt es meist an Möglichkeiten wegen des Zeitmangels beim Einsatz diese "Intelligenzfahrer" ordentlich in Führerscheinurlaub zu schicken.
manfred f
2006-06-23 13:22:12 UTC
jo habe sowohl rtw als auch zolipei mit blaulicht schon überholt.keine folgen.ausser das unser dorfsherriff mein auto gemerkt hat und es bei nächster gelegenheit etwas genauer betrachtete.:-)
anonymous
2006-06-23 10:43:30 UTC
eingeschaltetes sonder Signal räumt diesen Fahrzeugen ein Wegerecht ein.
das heizt aber nicht das sie nicht überholt werden dürfen jedenfalls Krankenwagen und Feuerwehr bei der Polizei würde ich hingegen nicht überholen.
die würden im Einsatz nie langsamer fahren als es erlaubt ist also könnte es sein das sie die Fahrspur in der Richtung freihalten.
ich selber würde aber nicht überholen es könnte ja etwas auf der strecke passiert sein und ich müsste so wie so warten es sei das der RTW extrem langsam Fährt aber das wird er nicht mit eingeschaltetem Martinshorn machen.
Max Fragt
2006-06-23 09:14:50 UTC
Ein Richter wird Dich wohl nur fritieren, wenn durch die Aktion der Einsatz behindert wird oder Schaden entsteht. Bei einem Polizeiauto würde ich trotzdem mal nicht überholen. Die sind zwar gerade beschäftigt, aber nachher haben die doch 5 Minuten Zeit für ne Kontrolle.
sarah k
2006-06-23 07:33:09 UTC
weiß net
botinius
2006-06-23 04:23:25 UTC
Der Typ kommt in die Klapsmühle*g*
In der Regel nichts solange das Einsatzfahrzeug nicht behindert wird
Michael
2006-06-23 03:19:54 UTC
Ich hab's schon gemacht.
Zweispurige Straße, 100 km/h erlaubt, Steigung, Rotkreuzwagen mit Martinshorn und Blaulicht fährt 80, also habe ich überholt.
Etwas weiter, Straße ging nun bergab, hatte ich langsamere Fahrzeuge vor mir, die ich aufgrund der Verkehrslage nicht überholen konnte.
Als dann der Rotkreuzwagen von hinten wieder ankommt, bin ich ordnungsgemäß rechts gefahren, damit der Einsatzwagen vorbeifahren kann. Während des Überholvorgangs hat mir dann der Beifahrer im Einsatzfahrzeug den Stinkefinger gezeigt ........
Wenn er meint !
Sonst ist mir nichts weiter passiert !
apple_maniac1
2006-06-23 02:56:44 UTC
Grundsätzlich gibt es aber keine Vorschrift, nach der Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn nicht überholt werden dürfen.
Nur: Nach §38 StVO ist Fahrzeugen mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn "sofort freie Bahn" zu schaffen.
In wie weit sich beide Vorgaben wiedersprechen hängt m.E. vom Einzelfall ab.
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Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.